Online-Rücksetzen

Online-Rücksetzen der Zugangskennungen können nur natürliche Personen (Bürger*innen und Einzelunternehmer*innen) beantragen.

Ausgenommen sind folgende Fälle:

  • es liegt eine Insolvenz vor
  • es wurde ein gesetzlicher Vertreter bestellt
  • Sie sind zwischen 14 und 18 Jahren und verpflichtet eine Einkommensteuererklärung abzugeben (beschränkt oder unbeschränkt steuerpflichtig)
  • Sie sind unter 14 Jahren

Für Personengesellschaften und juristische Personen kann eine Rücksetzung der Zugangskennungen persönlich bei einem Finanzamt oder schriftlich beantragt werden.

Hinweis für Unternehmer:
Ein Supervisor kann die Sperre in der Funktion "Benutzer Einzel" aufheben und bei Bedarf ein neues "Start-Passwort" vergeben. Wenn ein Supervisor gesperrt ist und kein weiterer Supervisor angelegt wurde, der die Sperre aufheben könnte, ist ein Rücksetzen auf Start-Supervisor zu beantragen.

Daten zum Rücksetzen
  • Sozialversicherungsnummer
  • Identitätsnachweis
    Im Drop-Down-Menü ist das betreffende Dokument auszuwählen.
  • Nummer
    Bei der Dokumentnummer können maximal 30 Stellen eingegeben werden.
    Beim Schülerausweis ist hier die Nummer der Schule anzugeben. Wenn die Schulnummer nicht auf dem Schülerausweis angegeben ist, kann diese bei der Schule erfragt oder unter www.schulen-online.at abgefragt werden.
  • Benutzername
    Der selbstgewählte Benutzername ist einzugeben

 

  • Alternativ können Sie auch ein Rücksetzen mit Teilnehmer-Identifikation und Benutzer-Identifikation durchführen;
  • Beachten Sie dabei bitte folgende Hinweise:
    • Für Bürger*innen:
      Es ist entweder die 'Teilnehmer-Identifikation' oder die 'Benutzer-Identifikation' einzugeben. Beide Zugangskennungen dürfen nicht eingegeben werden.

    • Für Einzelunternehmer*innen:
      Es müssen beide Zugangskennungen 'Teilnehmer-Identifikation' und 'Benutzer-Identifikation' eingegeben werden.
      Ein Rücksetzen der Zugangskennungen kann nur von einem Supervisor beantragt werden.

Wenn die erforderlichen Zugangskennungen nicht mehr ermittelt werden können, ist ein Rücksetzen der Zugangskennungen schriftlich (Brief, Fax) mit Formular FON 1 oder durch persönliche Vorsprache bei einem Finanzamt zu beantragen.

Automatischer Wechsel auf die Seite "Anmeldedaten" bei Übereinstimmung der eingegebenen Daten mit den in der Finanzverwaltung gespeicherten Daten

  • Versand der Zugangskennungen per E-Mail
    Wenn in den Grunddaten eine E-Mail-Adresse gespeichert ist, besteht die Möglichkeit den Versand der Zugangskennungen per E-Mail anzufordern.

  • Versand der Zugangskennungen per SMS
    Wenn in den Grunddaten eine Mobiltelefonnummer gespeichert ist, besteht die Möglichkeit den Versand der Zugangskennungen per SMS anzufordern.
    Beachten Sie bitte, dass die Gültigkeitsdauer der mit SMS übermittelten Codes mit 5 Minuten begrenzt ist.

  • Abweichende Zustelladresse
    Wenn die Zugangscodes an eine andere als die angezeigte Adresse per Post zugestellt werden sollen, müssen die Eingabefelder mit der betreffenden Anschrift ausgefüllt werden. Die abweichende Zustelladresse wird nur für den Versand der Zugangscodes verwendet!